Finanzbuchhaltung erstellen lassen bei der BWA Steuerberatung in Moormerland
Mit uns behalten Sie den Überblick.
Die Finanzbuchhaltung, fachsprachlich als FIBU abgekürzt, ist ein ganz entscheidender Teilbereich des unternehmerischen Rechnungswesens. Hier in Moormerland sind wir eine ebenso zuverlässige wie kompetente Steuerberatungskanzlei, wenn es darum geht, für Ihre Personen- oder Kapitalgesellschaft die Finanzbuchhaltung zu erstellen.
Im Grunde genommen ist die Finanzbuchhaltung das entscheidende Rückgrat eines jeden Unternehmens. Gewissenhaftes Sammeln, Ordnen und Erfassen sämtlicher Belege sind eine Basis für die Buchführung mit der sich daran anschließenden Kostenplanung und Kostenkontrolle.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Erfassung aller betriebsbedingten Aufwendungen und Erträge. Dadurch sind Sie in der Lage, fundierte Entscheidungen über betriebswirtschaftliche sowie über finanzielle Unternehmensbelange zu treffen und so dauerhaft die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Firma zu sichern.
Leistungsspektrum von der Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung
Die Interessen unserer privaten und gewerblichen Mandanten vertreten wir in allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Portfolio ist in die fünf Geschäftsbereiche Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung Steuererklärung sowie Unternehmensberatung aufgeteilt. Mit Erfahrung und Innovation entwickeln wir Ideen und Vorschläge mit dem Ziel, Ihre Steuerlast auf ein Minimum zu reduzieren und Ihre Finanzbuchhaltung zu erstellen.
Zu den begleitenden Arbeiten der laufenden Finanzbuchhaltung gehören die regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen zusammen mit den Summen- und Saldenlisten, die Offene-Posten-Buchhaltung, kurz OPOS, sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu den vom Betriebsfinanzamt vorgegebenen Abgabeterminen.
Alle unternehmensbezogenen Zahlungsvorgänge und diejenigen in Zahlenwert werden mit der Buchführung sachlich und zeitlich chronologisch geordnet erfasst, kontenmäßig gebucht, dokumentiert sowie anschließend archiviert. Den Jahresabschluss der Konten bilden die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, sowie die Jahresbilanz mit Gewinn oder Verlust. Für einige Unternehmensformen ist die Finanzbuchhaltung gesetzlich vorgeschrieben.
Sie wollen zukünftig oder auch rückwirkend eine Finanzbuchhaltung erstellen lassen von einen Steuerberater? Entscheiden Sie sich für die BWA Steuerberatung in Moormerland. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie in unserer Steuerberatungskanzlei an.